Änderungen 2018

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt von € 8.820 auf € 9.000 für ledige. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf € 18.000. Dazu kommt ggf. der Kinderfreibetrag, der ab 2018 € 4.788 beträgt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei.

Steuererklärungen

Belege zu den Steuererklärungen müssen künftig erst auf Nachfrage durch das Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt kann beispielsweise Spendenbescheinigungen anfordern. Die Belege zu den Steuererklärungen sind daher weiterhin sorgfältig aufzubewahren.

Abgabefristen Steuererklärungen

Die Abgabefristen verlängern sich ab dem Veranlagungsjahr 2018. Steuererklärungen sind bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen, wenn der Steuerpflichtige diese selbst erstellt. Erfolgt die Bearbeitung durch ein Steuerbüro verlängert sich der Abgabetermin bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Finanzämter dürfen unangemeldet Kassen prüfen

Finanzämtern ist es ab Januar 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen: Jedes Jahr verliert der Staat hohe Summen, weil Umsätze mit manipulierten Kassen oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfasst werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), die ab 1. Januar 2018 angeschafft werden, ist eine Sofortabschreibung als Betriebsausgabe bis € 800,00 netto möglich (bisher € 410,00).

Kleinunternehmer müssen Einnahmen-Überschuss-Rechnung übermitteln

Wer weniger als € 17.500 Euro/Jahr Umsatz erzielt, gilt als Kleinunternehmer. Bislang reichte es, der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung mit Einkünften und Ausgaben beizufügen, ab dem Veranlagungsjahr 2017 muss nun die Anlage EÜR ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden.

Rentenversicherung

Der Rentenversicherungsbeitrag sinkt um 0,1 auf 18,6 %

Rentenbezüge

Die Rentenbezüge werden um rd. 3% steigen.

Kindergeld

Das Kindergeld wird um € 2,00/Monat für das 1. und 2. Kind erhöht auf € 194/Monat

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