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Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18.7.2012, X R 41/11 entschieden, dass die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch, die sog. „Praxisgebühren“, nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können. Gemäß § 10 … Weiterlesen

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