Wichtiger Hinweis zur Kilometerpauschale 2014:

Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen im Reisekostenrecht (Reisekostenreform 2014) wurden auch die Richtlinien für die Kilometerpauschale zum 01.01.2014 angepasst. Ab sofort ist die Kilometerpauschale gesetzlich normiert, so sind Fahrtkosten-Pauschalen nur noch für PKW und motorbetriebene Fahrzeuge vorgesehen. Im Klartext heißt das: Die Pauschale für Fahrten mit dem Fahrrad (das waren bisher 5 Cent pro gefahrenem Kilometer) und die Mitfahrer-Pauschalen (bei PKWs bisher 2 Cent je Kilometer) entfallen und dürfen ab 2014 nicht mehr angewendet werden.

Für 2014 gelten somit nur noch die folgenden Pauschbeträge:

KFZ: 0,30 Euro / Kilometer

Motorrad, Motorroller, Moped und Mofa: 0,20 Euro / Kilometer

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Einkommensteuer, Steuerarten abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.